Viele Unternehmen scheuen Bewertungsanfragen aus Angst vor DSGVO-Verstößen. Mit dem richtigen Wissen — und Bewertix — versenden Sie rechtssichere Anfragen ohne Risiko.
DSGVO-konform starten →Bestandskunde + ähnliche Leistung → § 7 Abs. 3 UWG greift. Kein Double-Opt-In nötig.
"Keine weiteren Anfragen" Link in jeder E-Mail — Pflicht auch für Bewertungsanfragen.
Nutzung von Kundendaten für Bewertungsanfragen dokumentieren.
Bei Nutzung von Bewertix: AVV abschließen (wird automatisch angeboten).
Nur Name + E-Mail/Telefon — keine überschüssigen Daten für Bewertungsanfragen erforderlich.
| Situation | Erlaubt? |
|---|---|
| E-Mail an Bestandskunden nach Kauf | ✓ Ja |
| SMS an Auftraggeber nach Leistung | ✓ Ja* |
| E-Mail an Newsletter-Abonnenten | ✓ Mit Einwilligung |
| Gekaufte E-Mail-Adressen | ✗ Nein |
| E-Mail ohne Opt-out-Hinweis | ✗ Nein |
| Daten nach 12 Monaten nutzen | ⚠ Prüfen |
* Bei SMS im Zweifel ausdrückliche Einwilligung einholen.
💡 Rechtlicher Hinweis
Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt. Bewertix stellt Ihnen einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit.
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Hallo [Vorname],
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"Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse, um Sie einmalig um eine Bewertung unserer Leistungen zu bitten (§ 7 Abs. 3 UWG). Sie können der Nutzung jederzeit widersprechen unter: [E-Mail/Link]"
Bewertix ist DSGVO-konform, stellt einen AVV bereit und fügt Opt-out-Links automatisch ein. Sie sammeln mehr Bewertungen — ohne rechtliches Risiko.
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