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Bewertungen & Datenschutz
DSGVO-konform Anfragen versenden

Viele Unternehmen scheuen Bewertungsanfragen aus Angst vor DSGVO-Verstößen. Mit dem richtigen Wissen — und Bewertix — versenden Sie rechtssichere Anfragen ohne Risiko.

DSGVO-konform starten →
§ 7
UWG erlaubt E-Mail-Anfragen
AVV
mit Bewertix inklusive
Opt-out
immer anbieten
12 Mon.
sichere Nutzungsfrist

DSGVO-Checkliste für Bewertungsanfragen

Rechtsgrundlage prüfen

Bestandskunde + ähnliche Leistung → § 7 Abs. 3 UWG greift. Kein Double-Opt-In nötig.

Opt-out-Möglichkeit einbauen

"Keine weiteren Anfragen" Link in jeder E-Mail — Pflicht auch für Bewertungsanfragen.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Nutzung von Kundendaten für Bewertungsanfragen dokumentieren.

AVV mit Dienstleister abschließen

Bei Nutzung von Bewertix: AVV abschließen (wird automatisch angeboten).

Datensparsamkeit beachten

Nur Name + E-Mail/Telefon — keine überschüssigen Daten für Bewertungsanfragen erforderlich.

Erlaubt vs. nicht erlaubt

SituationErlaubt?
E-Mail an Bestandskunden nach Kauf✓ Ja
SMS an Auftraggeber nach Leistung✓ Ja*
E-Mail an Newsletter-Abonnenten✓ Mit Einwilligung
Gekaufte E-Mail-Adressen✗ Nein
E-Mail ohne Opt-out-Hinweis✗ Nein
Daten nach 12 Monaten nutzen⚠ Prüfen

* Bei SMS im Zweifel ausdrückliche Einwilligung einholen.

💡 Rechtlicher Hinweis

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt. Bewertix stellt Ihnen einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit.

DSGVO-konforme Muster-Texte

E-Mail (DSGVO-konform)

Betreff: Ihre Meinung ist uns wichtig

Hallo [Vorname],
vielen Dank für Ihren Auftrag. Dürfen wir Sie um eine kurze Google-Bewertung bitten? → [Link]

Falls Sie keine weiteren E-Mails erhalten möchten: [Abmelden]

Datenschutzhinweis: [Link zur Datenschutzerklärung]

Datenschutzerklärung Ergänzung

"Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse, um Sie einmalig um eine Bewertung unserer Leistungen zu bitten (§ 7 Abs. 3 UWG). Sie können der Nutzung jederzeit widersprechen unter: [E-Mail/Link]"

Häufige DSGVO-Fragen zu Bewertungen

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Sie dürfen die E-Mail-Adresse nutzen, die im Rahmen eines Kaufs erhoben wurde (§ 7 Abs. 3 UWG). Eine explizite Zustimmung ist dabei nicht erforderlich — aber eine Opt-out-Möglichkeit muss angeboten werden.
Als Faustregel: innerhalb von 6–12 Monaten nach dem Kundenkontakt ist eine Anfrage unbedenklich. Danach sollten Sie prüfen, ob die Daten noch für diesen Zweck benötigt werden.
Wenn die Mobilnummer im Rahmen eines Auftrags erhoben wurde und die Anfrage direkt damit zusammenhängt, ist dies in der Regel zulässig. Im Zweifel holen Sie eine ausdrückliche Einwilligung ein.
Es ist empfehlenswert, einen Link zur Datenschutzerklärung aufzunehmen. Pflicht ist ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht (Opt-out). Bewertix fügt diese Elemente automatisch ein.
Ja — öffentlich auf Google hinterlassene Bewertungen dürfen Sie auf Ihrer Website einbinden. Die Bewertungen sind öffentlich zugänglich und deren Darstellung ist datenschutzrechtlich unbedenklich.
Sie müssen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen. Bewertix stellt einen DSGVO-konformen AVV bereit. Kundendaten, die weitergegeben werden, müssen in der Datenschutzerklärung dokumentiert sein.
Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) gilt auch für Bewertungen mit personenbezogenen Daten. Betroffene können sich an Google oder die jeweilige Plattform wenden.
Für bestehende Kunden bei ähnlichen Leistungen: Nein (§ 7 Abs. 3 UWG). Für neue Kontakte oder völlig andere Leistungen: Ja, eine ausdrückliche Einwilligung ist erforderlich.

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